Übernachten auf der Maxhütte – Dein Basislager im Zillertal
Erholen Sie sich nach einem anspruchsvollen Wandertag in der Maxhütte – Ihrem idealen Stützpunkt im Gunggltal. Die Hütte bietet Übernachtungsmöglichkeiten in 2 Lagerräumen mit Trennwänden für mehr Ruhe & Privatsphäre. Ausgestattet mit Biwakdecke, Kopfkissen und Bezug.
Perfekt gelegen für Übergänge zur Greizerhütte, Berlinerhütte oder Touren auf Zsigmondyspitze und Gaulspitze – die Maxhütte ist der ideale Ort zum Krafttanken.

Lager
Schlafplätze in 2 Lagern
Erwachsene: € 55,-
Kinder (7 - 17,99 Jahre): € 28,-
Dusche mit Warmwasser: € 10,- p.P.
Betten mit Trennwände getrennt
Biwakdecke & Kopfkissen mit Bezug
Sanitärbereich mit Dusche & WC (fließend Warmwasser + Licht)
Eigener Hüttenschlafsack kann gerne mitgebracht werden!
- Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz bestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
- Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornierungsgebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
- Bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht
- Bei Rücktritt ab 2 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht
Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
- Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 10,-/Nacht pro Person (und Schlafplatz) für Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden geleistete Anzahlungen mit den Stornogebühren verrechnet. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr sein, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
- Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eine der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Todesfall in der Familie
- Zustieg aufgrund von alpiner Gefahr nicht möglich (z.B. Lawinengefahr)
- Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hüttenpächter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist